Entscheidungstext nº 5Ob44/81 of Oberster Gerichtshof, March 23, 1982

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SZ 55/40

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Entscheidungstext nº 5Ob44/81 of Oberster Gerichtshof, March 23, 1982

Spruch

Bei der Berechnung der Höhe der Rückzahlung nach § 17 Abs. 1, 2 und 4 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist auch dann, wenn der ausscheidende Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte als Zweiterwerber oder weiterer Erwerber nicht den vollen Betrag nach § 17 Abs. 4 WGG zahlen mußte, von den Vorschriften über die Abschreibung und Aufwertung sowie von den Stichtagen nach dieser Gesetzesstelle auszugehen. Der ermittelte Betrag ist aber im Verhältnis des tatsächlich geleisteten zum fiktiven vollen Finanzierungsbeitrag beim seinerzeitigen Erwerb (§ 17 Abs. 4 WGG) zu kürzen

OGH 23. März 1982, 5 Ob 44/81 (LGZ Wien 41 R 200/81; BG Innere Stadt Wien 25 C 1401/79)

Im Vordergrund dieses Rechtsstreites steht das richtige Verständnis der aus der Vorschrift des § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 WGG abzuleitenden Wertänderung (Abnutzungsabwertung und Geldwertaufwertung) des Anspruches auf Erstattung der von den Klägern bei Abschluß des Mietvertrages an die beklagte Eigentümerin der unter Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel errichteten Wohnhausanlage, in der die Kläger vom 1. 10. 1977 bis 30. 6. 19...

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