Entscheidungstext nº 7Ob575/81 of Oberster Gerichtshof, March 04, 1982

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SZ 55/31

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Entscheidungstext nº 7Ob575/81 of Oberster Gerichtshof, March 04, 1982

Spruch

Der Erzeuger, der vom Erstkäufer ohne besondere Abrede zur Erfüllung seiner Leistungspflicht gegenüber dem Zweitkäufer herangezogen wird ("Streckengeschäft"), ist Erfüllungsgehilfe des Erstkäufers. Dieser haftet aber selbst für Arglist des Erzeugers nicht, wenn der Zweitkäufer die Verpflichtung zur Prüfung der Ware übernommen hat

OGH 4. März 1982, 7 Ob 575/81 (OLG Graz 7 R 180/80; LG Klagenfurt 24 Cg 24 Cg 280/79)

Der Kläger handelt als Inhaber der nicht protokollierten Firma A, Export, Import, vornehmlich mit rohen Lebensmitteln, Früchten und auch mit Schnecken. Der Beklagte befaßt sich hingegen seit 1965 mit dem Ein- und Verkauf von Waldprodukten.

Mit seiner Klage begehrt der Kläger vom Beklagten die Zahlung von 414 874 S samt Anhang. Der Beklagte habe von ihm 1...

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