Entscheidungstext nº 4Ob406/81 of Oberster Gerichtshof, February 16, 1982

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SZ 55/12

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Entscheidungstext nº 4Ob406/81 of Oberster Gerichtshof, February 16, 1982

Spruch

Eine Verletzung des Bildnisschutzes nach § 78 UrhG gibt keinen Anspruch auf angemessenes Entgelt nach § 86 UrhG Wer das Bild eines bekannten Sportlers ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken verwendet und dabei den Bekanntheitsgrad des Abgebildeten zu seinem eigenen Vorteil ausnützt, hat den dadurch erlangten Nutzen nach den Grundsätzen des § 1041 ABGB zu vergüten

OGH 16. Feber 1982, 4 Ob 406/81 (ÖBl 1983, 118 (K. Nowakowski, 97))(OLG Linz 3 R 82/81; KG Ried im Innkreis 1 Cg 499/80)

Der Kläger ist Berufsfußballer beim Sportklub Rapid Wien. Der Beklagte ist Meister der Fotografie; er betreibt in S ein Sportgeschäft. Im Jahre 1979 brachte er einen Werbekatalog für Fußballsportartikel heraus, in dem er ein Bild des Klägers, das er vom Pressebilddienst Dipl.-Ing. A entgeltlich erworben hatte, veröffentlichte.

Der Kläger behauptet, er beziehe ein Einkommen auch daraus, daß er sich gegen angemessenes Entgelt für Werbefotos zur ...

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