Entscheidungstext nº 4Ob156/80 of Oberster Gerichtshof, September 15, 1981

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SZ 54/120

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Entscheidungstext nº 4Ob156/80 of Oberster Gerichtshof, September 15, 1981

Spruch

Der Arbeitgeber, der dem geschädigten Dritten ohne Einverständnis mit dem Arbeitnehmer und ohne rechtskräftiges Urteil Ersatz geleistet hat, verliert gemäß § 4 Abs. 2 DHG seinen Rückgriffsanspruch gegen den Arbeitnehmer

Eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende, auf den Gesetzeszweck Bedacht nehmende objektiv-teleologische Auslegung ist nur insoweit zulässig, wenn sie im Einzelfall geboten und durch den äußerstmöglichen Wortsinn der gesetzlichen Regelung (noch) gedeckt ist

OGH 15. September 1981, 4 Ob 156/80 (LG Innsbruck 1 Cg 34/80; ArbG Kitzbühel Cr 48/79)

Die klagende Bauunternehmerin war im Jahre 1976 von Adolf E beauftragt worden, das in seinem Eigentum stehende Hotel T in K abzutragen und an seiner Stelle einen Neubau zu errichten. Die Durchführung der erforderlichen Sprengarbeiten hatte die Klägerin dem Beklagten - eine...

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