Entscheidungstext nº 13Os58/81 of Oberster Gerichtshof, June 11, 1981

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 11. Juni 1981 unter dem Vorsitz des Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Horak, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Müller, Dr. Schneider, Dr. Friedrich und Dr. Hörburger als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Mischer als Schriftführers in der Strafsache gegen Johann A und Walter B wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs 1 StGB. sowie auch § 12

StGB. hiezu über die von den Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 26. Juni 1980, GZ 6 d Vr 7848/78-92, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen sowie die Beufung der Staatsanwaltschaft nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrags des Berichterstatters, Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Müller, der Ausführungen der Verteidiger Dr. Stern und Dr. Lampelmayer und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Nurscher, zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 13Os58/81 of Oberster Gerichtshof, June 11, 1981

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen.

Es wird der Berufung der Staatsanwaltschaft - hinsichtlich des Angeklagten Johann A teilweise und hinsichtlich des Angeklagten Walter B zur Gänze - sowie der Berufung des Angeklagten Walter B Folge gegeben und jeweils unter Ausschaltung des Ausspruchs nach § 43 StGB.

die über den Angeklagten Johann A verhängte Geldstrafe auf 240 (zweihundertvierzig) Tagessätze (zu je 100 //--einhundert /-- Schilling), für den Fall der Uneinbringlichkeit 120 (einhundertzwanzig) Tage Ersatzfreiheitsstrafe, erhäht sowie über den Angeklagten Walter B anstatt der über ihn verhängten Freiheitsstrafe unter Anwendung des § 37 Abs 1 StGB. eine Geldstrafe von 360 (dreihundertsechzig) Tagessätzen zu je 200,-- S (zweihundert Schilling), für den ...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company