Entscheidungstext nº 5Ob543/81 of Oberster Gerichtshof, March 31, 1981
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SZ 54/47
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Entscheidungstext nº 5Ob543/81 of Oberster Gerichtshof, March 31, 1981
Spruch
Die Kreditunternehmung hat bei Barabhebungen vom Gehaltskonto eines Kunden bei Fehlen einer hinreichend deutlichen abweichenden Vereinbarung das Risiko der Fälschung der Barabhebungsquittung zu tragenOGH 31. März 1981, 5 Ob 543/81 (HG Wien 1 R 298/80; BG für Handelssachen Wien 8 C 2076/78)Am 9. Juni 1975 eröffnete die damals 17 jährige Klägerin bei der Zweigstelle T-Straße der Beklagten, einer Bank, ein Gehaltskonto mit der Nummer 70-76797/19. Sie unterfertigte ein Unterschriftsprobenblatt, in dem es u. a. heißt: "Für mein Konto lautend auf ....... haben Sie mir die für den Geschäftsverkehr mit Ihnen maßgebenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) samt Ergänzung ausgehändigt, deren Kenntnisnahme durch die rechts unten abgegebene Unterschrift bestätigt wird." Die Kenntnisnahme der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bestätigte die Klägerin mit "K Sylvia", ihre Unterschriftsprobe lautet hingegen "K Silvia". Gleichzeitig unterfertigte sie auch eine Bestätigung, wonach sie die "Bedingungen für die Führung von Gehaltskonten" erhalten und zur Kenntnis genommen sowie die "Bedingungen für das Abholen von Briefen für Inhaber von Gehaltskonten" zur Kenntnis genommen habe. Irgendwelche Belehrungen über Bank...See the full content of this document
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