Entscheidungstext nº 12Os165/80 of Oberster Gerichtshof, March 12, 1981

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Der Oberste Gerichtshof hat am 12.März 1981 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Breycha, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, Dr. Kral, Dr. Steininger und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Mayer als Schriftführerin in der Strafsache gegen 1.) Gerhard A und 2.) Stefan B wegen des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1

StGB. über die von beiden Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Linz vom 24.Jänner 1980, GZ. 24 Vr 1521/79-24, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen sowie die von der Staatsanwaltschaft Linz in Ansehung beider Angeklagter erhobenen Berufungen nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, der Ausführungen des Verteidigers des Angeklagten Gerhard A, Rechtsanwalt Dr. Berta Mühl, der Ausführungen des Verteidigers des Angeklagten Stefan B, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Pils, und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Knob, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 12Os165/80 of Oberster Gerichtshof, March 12, 1981

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen.

Der Berufung der Staatsanwaltschaft in Ansehung des Angeklagten A wird Folge gegeben und über ihn unter Ausschaltung des § 37 Abs 1 StGB. eine Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Monaten verhängt. In Ansehung des Angeklagten B wird sowohl seiner Berufung als auch jener der Staatsanwaltschaft (ersterer teilweise) Folge gegeben und die über diesen Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe auf 1 (ein) Jahr erhöht, wobei diese Strafe jedoch gemäß § 43 Abs 1 StGB. unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird.

Im übrigen werden die Angeklagten mit ihren Berufungen auf diese Entscheidung verwiesen.

Gemäß § 390 a StPO. fallen beiden Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.November 1961 geborene Hilfsmonteur Gerhard A und der am 29.Juni 1956 geborene Magazinsarbei...

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