Entscheidungstext nº 1Ob680/80 of Oberster Gerichtshof, December 03, 1980

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SZ 53/164

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Entscheidungstext nº 1Ob680/80 of Oberster Gerichtshof, December 03, 1980

Spruch

Auch nach Genehmigung der Ware durch den Zwischenhändler durch Unterlassung der Mängelrüge nach § 377 HGB bestehen weiterwirkende Vertragspflichten jedenfalls insoweit, als darüber, ob die vom Zwischenhändler bereits weiterveräußerte Ware mängelfrei war, bei Rückfrage wegen eines vom Letztverbraucher erhobenen Gewährleistungsanspruches nicht bewußt unrichtige Behauptungen aufgestellt werden dürfen

OGH 3. Dezember 1980, 1 Ob 680/80 (KG Wels R 684/79; BG Frankenmarkt 2 C 253/78)

Die klagende Partei ist Rechtsschutzversicherer der Firma Regina V, einer Handelsagentur in G. Im Oktober 1976 bestellte Helmut L für den Neubau seines Hauses bei der Firma Regina V Fenster und Türen aus Mahagoni- Meranti in unterschiedlichen Größen. Die Firma Regina V leitete diese Bestellung an den Beklagten weiter. Der Beklagte teilte der Firma Regina V telefonisch mit, daß der Werklohn wegen der besonderen Ausführungsart zu niedrig angesetzt sei. Er erhielt von der Firma Regina V die Zusage, er könne höhere als in der Bestellung vorgesehene Preise verrechnen. Der Beklagte lieferte die Türen und Fenster am 17. Jänner 1977 an Helmut L. Dieser nahm sie aber nicht...

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