Entscheidungstext nº 10Os177/80 of Oberster Gerichtshof, November 25, 1980

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Racek in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini, Dr. Friedrich, Dr. Hörburger und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Braitenberg-Zennenberg als Schriftführer in der Strafsache gegen Michael A und einen anderen wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB und einer anderen strafbaren Handlung nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Karl B sowie über die Berufungen dieses Angeklagten, des Angeklagten Michael A und der Staatsanwaltschaft (bezüglich beider Angeklagten) gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 29. September 1980, GZ. 6 d Vr 4200/80- 26, den    Beschluß gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 10Os177/80 of Oberster Gerichtshof, November 25, 1980

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Über die Berufungen wird bei einem Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung entschieden werden.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurden Michael A und Karl B (jeweils) der Vergehen (I.) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB sowie (II. und III.) der Körperver...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company