Entscheidungstext nº 1Ob672/80 of Oberster Gerichtshof, November 12, 1980

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SZ 53/149

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Entscheidungstext nº 1Ob672/80 of Oberster Gerichtshof, November 12, 1980

Spruch

Zweck einer Aussichtsdienstbarkeit ist regelmäßig die Erhaltung einer sich aus einer bestimmten örtlichen Lage ergebenden Wohnqualität für das berechtigte Gebäude oder nach den Umständen die Erhaltung des Gesamtpanoramas. Ungehinderte Sicht auf einzelne Bauwerke ist nur dann zu gewähren, wenn sich dies auf Grund ihrer Bedeutung zum Zeitpunkt der Einräumung der Dienstbarkeit oder einer besonderen Vereinbarung ergibt

OGH 12. November 1980, 1 Ob 672/80 (LG Feldkirch R 170/80; BG Bezau C 556/79)

Der Kläger ist zu 31/32 Eigentümer der Liegenschaft EZ 1490 KG E mit dem Grundstück 676 Wohnhaus Nr. 499 mit Holzlage und Hofräumen. Die restlichen 1/32-Anteile stehen im Eigentum seines Sohnes Josef Guntram H. Der Kläger war auf Grund des Ka...

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