Entscheidungstext nº 1Ob664/80 of Oberster Gerichtshof, October 31, 1980

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SZ 53/138

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Entscheidungstext nº 1Ob664/80 of Oberster Gerichtshof, October 31, 1980

Spruch

Wer als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer Personenfirma ohne Gesellschaftszusatz zeichnet, erweckt jedenfalls dann, wenn nicht eine allgemein bekannte Geschäftsbezeichnung verwendet wird, den Eindruck, er sei ein Einzelkaufmann; er haftet daher persönlich

Im Wechselprozeß ist es dem Kläger ohne Klagsänderung zwar verwehrt, bei Verneinung des wechselmäßigen Anspruches diesen auf das Grundgeschäft zu stützen; die bloße Replik auf die nach Wechselrecht zulässigen Einwendungen steht ihm aber zu

OGH 31. Oktober 1980, 1 Ob 664/80 (OLG Wien 1 R 26/80; HG Wien 32 Cg 686/79)

Der Beklagte ...

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