Entscheidungstext nº 9Os106/80 of Oberster Gerichtshof, October 21, 1980

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Der Oberste Gerichtshof hat am 21.Oktober 1980 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Obauer und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steininger, Dr. Horak, Dr. Reisenleitner und Dr.Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Hausenberger als Schriftführerin in der Strafsache gegen Gourge A wegen des Vergehens nach § 1 Abs. 1 lit. a und c PornG. über die von der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Jugendgerichtshofes Wien als Schöffengericht vom 13.Mai 1980, GZ. 1 b Vr 1415/79-17, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Steininger, Verlesung der Rechtsmittelschrift der Staatsanwaltschaft und der Gegenausführungen hiezu, sowie Anhörung der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Knob, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 9Os106/80 of Oberster Gerichtshof, October 21, 1980

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in seinem Ausspruch, wonach der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verfall des Magazins 'B' Nr. 7 vom Juli 1979

abgewiesen wird, aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO. im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt:

Dadurch, daß am 18.Juni 1979 in Wien in gewinnsüchtiger Absicht das Magazin 'B' Nr. 7 vom Juli 1979, beinhaltend Darstellungen gleichgeschlechtlic...

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