Entscheidungstext nº 5Ob570/80 of Oberster Gerichtshof, July 08, 1980

Linked as:

Summary


SZ 53/103

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 5Ob570/80 of Oberster Gerichtshof, July 08, 1980

Spruch

Ein Bestandgeber ist Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, wenn er dritte Personen (z. B. einen Hausbesorger) beschäftigt und eine größere Zahl von Bestandverträgen abgeschlossen hat, die die Einschaltung anderer Unternehmungen oder von Erfüllungsgehilfen zur Regel macht; den dennoch selbstverwaltenden Bestandgeber trifft die Beweislast, daß die Bewirtschaftung seiner Liegenschaft keine dauernde Organisation erforderlich macht

OGH 8. Juli 1980, 5 Ob 570/80 (LGZ Wien 41 R 690/79; BG Fünfhaus 4 C 818/79)

Die Beklagte ist Eigentümerin eines einzigen Mietshauses in Wien. Zwischen den Streitteilen wurde am 10. Oktober 1979 über die Wohnung Nr. 3 in diesem Haus - die nach dem Mietengesetz als Substandardwohnung zu qualifizieren ist - ein Mietvertrag abgeschlos...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company