Entscheidungstext nº 12Os61/80 of Oberster Gerichtshof, June 12, 1980

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Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Juni 1980 unter dem Vorsitz des Hofrates des Obersten Gerichtshofes Dr.Kral in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Keller, Dr. Kießwetter, Dr. Steininger und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Mohr als Schriftführer in der Strafsache gegen Siegfried A wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143

2. Fall StGB. über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 7. März 1980, GZ. 20 p Vr 10473/79-30, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Wolfgang Albert und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Nurscher, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 12Os61/80 of Oberster Gerichtshof, June 12, 1980

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung wird Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf fünf Jahre herabgesetzt.

Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Jänner 1954 geborene (zuletzt beschäftigungslose) Siegfried A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 ...

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