Entscheidungstext nº 11Os6/80 of Oberster Gerichtshof, April 30, 1980

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Der Oberste Gerichtshof hat am 30.April 1980 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Piska, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter, Dr. Walenta, Dr. Schneider und Dr. Reisenleitner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Hochleithner als Schriftführer in der Strafsache gegen Johann A wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die von der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 29.Mai 1979, GZ 26 Vr 1.223/77-86, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Meder und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Strasser, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 11Os6/80 of Oberster Gerichtshof, April 30, 1980

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das in den Freispruchfakten I 1 und 2, insoweit auch II 1, unberührt bleibt, im übrigen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang dieser Aufhebung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Im übrigen wird die Nichtigkeitsbeschwerde verworfen.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1924 geborene Sonderschuldirektor Johann A von dem in 16 (I) bzw. 4 (II) Punkten (zusammenfassend) dar...

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