Entscheidungstext nº 13Os3/80 of Oberster Gerichtshof, February 14, 1980

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 14.Februar 1980 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Harbich, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Müller, Dr. Horak, Dr. Schneider und Dr. Reisenleitner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Vichytil als Schriftführerin in der Strafsache gegen Alfred A wegen des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach dem § 206 Abs. 1 und 2 StGB. über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Geschwornengerichts beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 1.Oktober 1979, GZ. 20 k Vr 4418/79-25, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrags des Berichterstatters, Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Schneider, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Doczekal und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalts Dr. Scheibenpflug, zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 13Os3/80 of Oberster Gerichtshof, February 14, 1980

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung wird Folge gegeben und die Freiheitsstrafe unter Bedachtnahme gemäß dem § 31 StGB. auf das Urteil des Jugendgerichtshofs Wien vom 18.Jänner 1979, GZ. 5 E Vr 84/79-13, sowie unter Anwendung des § 41 StGB.

auf eine zusätzliche Freiheitsstrafe in der Dauer von 2 (zwei) J...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company