Entscheidungstext nº 1Ob503/80 of Oberster Gerichtshof, January 30, 1980

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SZ 53/15

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Entscheidungstext nº 1Ob503/80 of Oberster Gerichtshof, January 30, 1980

Spruch

Auch wenn in einem bäuerlichen Übergabsvertrag ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, kann der Ausgedingeberechtigte aus der Ausgedingewohnung ausziehen und an Stelle der vereinbarten Naturalleistungen Geld verlangen, wenn der Verpflichtete durch sein Verhalten das Verbleiben in der Wohnung unzumutbar gemacht hat

OGH 30. Jänner 1980, 1 Ob 503/80 (LGZ Graz 1 R 251/79; BGZ Graz 26 C 345/78)

Mit notariellem Übergabsvertrag vom 8. Jänner 1968 übergaben die Kläger ihr Bauerngut (EZ 41 und 44 KG B) im Ausmaß von 6.27 ha ihrem Sohn, dem Erstbeklagten, und ihrer Schwiegertochter, der Zweitbeklagten, und vereinbarten als Gegenleistung - u. a. - folgenden Auszug gemäß Punkt 4 des Vertrages:

"a) Die Wohnung im Hause B Nr. 34, in dem straßenseitig gelegenen Zimmer (gemeinsam mit der Tochter Anna), samt Instandhaltung, Beheizung, Beleuchtung und Reinigung derselben, und das Benützungs- und ...

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