Entscheidungstext nº 12Os138/79 of Oberster Gerichtshof, December 19, 1979

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Der Oberste Gerichtshof hat am 19.Dezember 1979

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Breycha, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, Dr. Kral, Dr. Steininger und Dr. Schneider als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Lehmann als Schriftführer in der Strafsache gegen Hermann A, Franz B und andere wegen des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, 15 StGB. und anderer strafbarer Handlungen über die vom Angeklagten Hermann A gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 13.Juni 1979, GZ. 20 d Vr 2635/78-161, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung sowie die von der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Angeklagten Franz B erhobene Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, der Ausführungen der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Sugar und Rechtsanwalt Dr. Weber, und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Scheibenpflug, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 12Os138/79 of Oberster Gerichtshof, December 19, 1979

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Hermann A wird verworfen.

Gemäß § 290 Abs. 1 StPO. wird jedoch aus Anlaß dieser Nichtigkeitsbeschwerde der Ausspruch über die Anrechnung der Vorhaft bei diesem Angeklagten dahin ergänzt, daß ihm gemäß § 38 StGB. auch die in der Zeit vom 26.Mai 1978, 12 Uhr, bis 26.Juni 1978, 12 Uhr, erlittene Vorhaft auf die verhängte Strafe angerechnet wird. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben.

Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten Hermann A auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem der am 1.April 1943 geborene kaufmännische Angestellte Hermann A des Verbrechens des teils versuchten, teils 'vollbrachten' (vollendeten) schweren Raubes nach §§ 142 (zu ergänzen: Abs. 1), 143 und 15 StGB. (teils als Beteiligter nach § 12 StGB.) schuldig erkannt.

Der am 28.Juli 1941 geboren...

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