Entscheidungstext nº 12Os93/79 of Oberster Gerichtshof, November 22, 1979

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 22.November 1979

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Breycha, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, Dr. Kral, Dr. Steininger und Dr. Schneider als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Lehmann als Schriftführer in der Strafsache gegen Gustav A wegen des Vergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG. über die vom Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Steyr gegen das Urteil des Kreisgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 24.Mai 1978, GZ. 7 b Vr 108/78-9, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, der Ausführungen des Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Vlasek, und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Tschulik, zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 12Os93/79 of Oberster Gerichtshof, November 22, 1979

Spruch

Den Nichtigkeitsbeschwerden wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Mit ihren Berufungen werden die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Jänner 1928 geborene Industriekaufmann und Techniker Gustav A des Vergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er in den Jahren 1975 und 1976 vorsätzlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG. 1972 entsp...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company