Entscheidungstext nº 3Ob589/78 (3Ob588/78) of Oberster Gerichtshof, October 10, 1979

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SZ 52/146

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Entscheidungstext nº 3Ob589/78 (3Ob588/78) of Oberster Gerichtshof, October 10, 1979

Spruch

Der Wohnungseigentümer, der durch eine Bauführung mit zu geringem Seitenabstand eine Wertminderung erlitt, hat ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Verpflichtung des Bauführers zum Ersatz eines darüber hinausgehenden künftigen Schadens

Die Nichteinhaltung des zwingend vorgeschriebenen Seitenabstandes des Hauses vom Nachbargrund (§§ 76, 79 WrBauO) berechtigt den in seinem subjektiv-öffentlichen Nachbarrecht verletzten Anrainer, die Einhaltung des Seitenabstandes zu verlangen

Hat der Wohnungseigentümer in erster Instanz die Ungültigkeit der Vereinbarung, daß Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch gegen die Verkäuferin der Eigentumswohnung ausgeschlossen sein sollen, behauptet und die Tatsachen vorgebracht, aus denen sich die Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 Z. 4 WEG 1975 ergibt, so schadet es nicht, wenn die Ungültigkeit der Vereinbarung in erster Instanz nicht auf § 24 WEG 1975, sondern auf § 879 ABGB gestützt wurde

OGH 10. Oktober 1979, 3 Ob 588, 589/78 (OLG Wien 1 R 314/77; HG Wien 10 Cg 249/75)

Der Kläger begehrt 1. die Feststellung, daß ihm die Beklagte alle aus der Errichtung des Hauses top Nr. 4, welches mit seinen 398/1538 Anteilen an der Liegenschaft EZ 576 KG U im Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, im Bauwich zu dem angrenzende...

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