Entscheidungstext nº 3Ob622/78 of Oberster Gerichtshof, July 11, 1979

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SZ 52/116

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Entscheidungstext nº 3Ob622/78 of Oberster Gerichtshof, July 11, 1979

Spruch

Eine Vereinbarung, durch die ein Geschäftsführer einer Ges. m. b. H. von jeder Mitwirkung an der Geschäftsführung ausgeschlossen würde, ist unwirksam

Zu den Auswirkungen einer Arbeitsaufteilung zwischen mehreren Geschäftsführern

Auch bei einer - zulässigen - Geschäftsverteilung obliegt jedem Geschäftsführer die Pflicht zur Überwachung der anderen. Von den jedem Geschäftsführer obliegenden gesetzlich zwingenden Pflichten kann eine Geschäftsverteilung niemals befreien

OGH 11. Juli 1979, 3 Ob 622/78 (OLG Wien 6 R 28/78; LGZ Wien 39 c Cg 506/75)

Die klagende Partei erwirkte gegen die Ges. 22. b. H., deren Geschäftsführer der Beklagte seit 12. August 1965 ist, beim Handelsgericht Wien zur GZ 12 Cg 65/74 für die ihr aus der Ausführung von Druckaufträg...

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