Entscheidungstext nº 13Os84/79 of Oberster Gerichtshof, June 22, 1979

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pallin und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller, Dr. Steininger, Dr. Horak und Dr. Hörburger als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Lackner als Schriftführers in der Strafsache gegen Manfred A wegen des Verbrechens der Unterschlagung nach dem § 134 Abs 1 und Abs 3, zweiter Fall, StGB und anderer strafbarer Handlungen mit Zustimmung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengerichtes vom 12.Dezember 1978, GZ 2 a Vr 8669/75-205, zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 13Os84/79 of Oberster Gerichtshof, June 22, 1979

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch des Angeklagten zu Punkt III des Urteilssatzes sowie im Strafausspruch aufgehoben und die Sache an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung zurückverwiesen.

Im übrigen wird die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen. Mit seiner Berufung wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.

Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, soweit sie den erfolglosen Teil seiner Nichtigkeitsbeschwerde betreffen, zur Last.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred A, der sich selbst als Journalist bezeichnet, jedoch verschiedentlich anderen Erwerbstätigkeiten nachging, (zu Punkt I des Schuldspruchs:) des Verbrechens der Unterschlagung nach dem § 134 Abs 1 und Abs 3, zweiter Fall, StGB, (zu Punkt II des Schuldspruchs:) des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 2 StGB, (zu Punkt III des Schuldspruchs:) des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 StGB, (zu Punk...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company