Entscheidungstext nº 11Os81/79 of Oberster Gerichtshof, June 18, 1979

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Der Oberste Gerichtshof hat unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Borutik und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Dienst, Dr. Kießwetter, Dr. Schneider und Dr. Walenta als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Pollack als Schriftführer in der Strafsache gegen Georg A wegen des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach den §§ 15, 202 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 7. März 1979, GZ 22 Vr 1707/78-42, den Beschluß gefaßt:

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Entscheidungstext nº 11Os81/79 of Oberster Gerichtshof, June 18, 1979

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Mit gesonderter Verfügung wird ein Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über die Berufung angeordnet werden.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22. September 1944 geborene Bodenleger Georg A ...

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