Entscheidungstext nº 1Ob598/79 of Oberster Gerichtshof, May 30, 1979

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SZ 52/89

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Entscheidungstext nº 1Ob598/79 of Oberster Gerichtshof, May 30, 1979

Spruch

Da die Kreditkartengesellschaft dem Kreditkarteninhaber mit der Ausstellung der Kreditkarte ermöglicht, bei allen mit ihr zusammenarbeitenden Unternehmen Rechnungen in beliebiger Höhe mit der Unterschrift anzuerkennen, statt sie zu bezahlen, und ihm damit eine weitgehende Verfügungsmacht einräumt, ist es nicht sittenwidrig, ihn vertraglich für die Folgen unverschuldeten Verlustes bei Nichtanzeige binnen einer relativ kurzen Frist haften zu lassen

OGH 30. Mai 1979, 1 Ob 598/79 (OLG Wien 14 R 21/79; LGZ Wien 5 Cg 388/77)

Die Klägerin (D-Club) ist eine sogenannte Kreditkartengesellschaft (vgl. hiezu etwa Polnizky, BA 1966, 50 ff., insbesondere 52 ff. und 55). Der Beklagte beantragte am 21. Juni 1974 die Ausstellung einer D-Club- Karte. Anläßlich der Unterfertigung des Ansuchens las er die auf der Rückseite befindlichen Geschäftsbedingungen durch. Sie lauten wie folgt: "Die D-Club-Karte ermöglicht, bei allen mit D-Club zusammenarbeitenden Unternehmen Rechnungen in beliebiger Höhe mit der Unterschrift anzuerkennen, anstatt sofort zu bezahlen. Der Karteninhaber verpflichtet sich, die Karte nur seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entsprechend zu verwenden und muß die durch die Verwendung der Karte eingegangenen Verpflichtungen gegenüber D...

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