Entscheidungstext nº 6Ob766/78 of Oberster Gerichtshof, April 04, 1979

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Entscheidungstext nº 6Ob766/78 of Oberster Gerichtshof, April 04, 1979

Spruch

Nicht nur die Geltendmachung von Willensmängeln, sondern auch die Berufung auf eine Beschränkung der freien letztwilligen Verfügungsmacht des Erblassers durch einen vorangegangenen Erbvertrag unterliegt der kurzen Verjährung nach § 1487 ABGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der ersten Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen.

Auch für den Erbverzicht eines auf Grund Erbvertrages Berufenen genügt die Einhaltung der Formvorschrift des § 551 ABGB, ohne daß es der Beiziehung von Aktzeugen bedürfte

OGH 4. April 1979, 6 Ob 766/78 (OLG Wien 7 R 7/78; KG Krems/Donau 3 Cg 151/77)

Josef K starb arm 23. Dezember 1973. Die Klägerin ist seine Witwe und Alleinerbin. Sie und der Erblasser hatten als Brautleute in Notariatsaktsform am 14. September 1937 Ehepakte geschlossen. Sie vereinbarten dabei nicht nur eineallgemeine, bereits zu Lebzeiten wirksame Gütergemeinschaft, sondern trafen auch letztwillige Anordnungen. Der entspreche...

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