Entscheidungstext nº 12Os140/78 of Oberster Gerichtshof, February 01, 1979

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Der Oberste Gerichtshof hat am 1. Februar 1979 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Breycha, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, Dr. Kral, Dr. Schneider und Dr. Steininger als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Schnattinger als Schriftführer in der Strafsache gegen Walter A wegen des Vergehens nach § 1 Abs. 1 lit. a, b und c PornG. über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Jugendgerichtshofes Wien als Schöffengericht vom 13. Juni 1978, GZ. 1 b Vr 1168/77-23, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, der Ausführungen des Verteidigers des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Zanger, und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Strasser, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 12Os140/78 of Oberster Gerichtshof, February 01, 1979

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Mit seiner Berufung wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.

                   Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Mai 1951 geborene Vertriebsleiter Walter A des Vergehens nach § 1 Abs. 1 lit. a), b) und...

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