Entscheidungstext nº 10Os183/78 of Oberster Gerichtshof, January 10, 1979

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Der Oberste Gerichtshof hat am 10. Jänner 1979

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Racek und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Harbich, Dr. Bernardini, Dr. Friedrich und Dr. Walenta als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Brachtel als Schriftführerin in der Strafsache gegen Josef A wegen des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs. 1 StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die von der Staatsanwaltschaft und vom Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 22. September 1978, GZ. 19 Vr 1139/78-13, erhobenen Berufungen nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Schaubeder und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Melnizky, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 10Os183/78 of Oberster Gerichtshof, January 10, 1979

Spruch

Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben, und die über den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe auf ein Jahr erhöht. Der Angeklagte wird mit seiner Berufung auf diese Entscheidung verwiesen.

Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfah...

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