Entscheidungstext nº 4Ob341/78 of Oberster Gerichtshof, December 05, 1978

Linked as:

Summary


SZ 51/171

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 4Ob341/78 of Oberster Gerichtshof, December 05, 1978

Spruch

Die Mitwirkung der Landesbehörden in Bauangelegenheiten solcher Gemeinden, denen Bedarfszuweisungen des Landes im Sinne des § 12 Abs. 1 F-VG 1948 gewährt werden, zur Sicherstellung einer fachlich und wirtschaftlich einwandfreien Bauausführung ist auch dann, wenn die betreffenden Gemeinden für diese Unterstützung einen - weit unter dem üblichen Architektenhonorar liegenden - Kostenbeitrag leisten müssen weder ein Handeln "im geschäftlichen Verkehr", noch von Wettbewerbsabsicht getragen

Auch der Bund, die Länder, die Gemeinden und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften können "im geschäftlichen Verkehr" im Sinne des Wettbewerbsrechtes handeln. Sie unterliegen den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, wenn und soweit sie privatwirtschaftlich tätig sind; Hoheitsakte können dagegen niemals Wettbewerbshandlungen sein

Abgrenzung von Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung; Begriff der sogenannten "schlichten Hoheitsverwaltung"

OGH 5. Dezember 1978, 4 Ob 341/78 (OLG Graz 3 R 21/78; LGZ Graz 19 Cg 587/76)

Die Steiermärkische Landesregierung hat am 28. September 1949 nachstehenden Beschluß gefaßt:

"1. Das Landesbauamt wird beauftragt, bis auf weiteres zu versuchen, ohne Personalvermehrung an Bauangelegenheiten der Gemeinden (ausgenommen den allgemeinen Gemeinde-Wegebau), für welche Bedarfzuweisungen gewährt werden, mitzuwirken, soweit dies zur Sicherstellung einer sachlich und wirtschaftlich einwandfreien Bauausführung notwendig ist. Diese Mitwirkung wird in der Regel in der Verfassung von Vorentwürfen und Entwürfen, Überprüfung von Entwürfen und Kostenvoranschlägen, Überwachung der Baudurchführung und Prüfung der Abrechnung bestehen, aber jeweils nur dort, wo entweder die Gemeinde selbst oder die Abteilung 7 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung diese beim Landesbauamt anfordert.

2. Bei den zur Gewährung von Bedarfszuweisungen nach ...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company