Entscheidungstext nº 7Ob59/78 of Oberster Gerichtshof, October 19, 1978

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SZ 51/142

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Entscheidungstext nº 7Ob59/78 of Oberster Gerichtshof, October 19, 1978

Spruch

Die Einschränkung der freien Anwaltswahl durch Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 4 ARB ist nicht sittenwidrig. Die durch die SRB gebotenen Mehrleistungen rechtfertigen eine weitergehende Einschränkung der Wahlmöglichkeiten des Versicherten, so daß in diesem Bereich durch die Namhaftmachung von vier Rechtsanwälten, gegen die sachlich nichts vorgebracht werden kann, eine ausreichende Wahlmöglichkeit eingeräumt wird

OGH 19. Oktober 1978, 7 Ob 59, 60/78 (OLG Wien 1 R 49/78; HG Wien 30 Cg 1567/75)

Der Kläger hat mit der Beklagten eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, der die allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung (ARB 1965), die Ergänzenden Bedingungen für die Rechtschutzversicherung (ERB 1965) und die Sonderbedingungen für die Rechtschutzversicherung (SRB) zugrunde gelegt wurden. Während nach Art. 1 der ARB Versicherungsschutz im zivilrechtlichen Bereich nur für Schadenersatzansprüche gegeben ist, besteht nach V Art. 1 lit. b der SRB Versicherungsschutz auch für die Kosten aus der gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen u. a. aus Werkverträgen. Nach Art. 6 Abs. 2 ARB hat der Versicherte das R...

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