Entscheidungstext nº 12Os148/78 of Oberster Gerichtshof, October 19, 1978

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Oktober 1978

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Breycha und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, Dr. Kral, Dr. Schneider und Dr. Steininger als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Seidl als Schriftführer in der Strafsache gegen Norbert A wegen des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 17. Mai 1978, GZ. 2 b Vr 2338/78-17, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, der Ausführungen des Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Otto Kern, und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Tschulik, zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 12Os148/78 of Oberster Gerichtshof, October 19, 1978

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung wird nicht Folge gegeben.

Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

                   Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.1.1952 geborene C-Angestellte Norbert A 1.) des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach dem § 298 StGB und 2.) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den § 15; 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien ad 1.) am 4.9.1976 (als Mittel des zu 2.) bezeichneten versuchten Versicherungsbetruges) einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Beamten des Polizeikommissariates Favo...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company