Entscheidungstext nº 12Os146/78 of Oberster Gerichtshof, October 19, 1978

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Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Oktober 1978

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Breycha und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, Dr. Kral, Dr. Schneider und Dr. Steininger als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Seidl als Schriftführer in der Strafsache gegen Peter A und andere wegen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die vom Angeklagten Peter A gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 24. Mai 1978, GZ. 20 i Vr 8831/77-117, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich dieses Angeklagten nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, der Ausführungen des Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Kubac, und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Tschulik, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 12Os146/78 of Oberster Gerichtshof, October 19, 1978

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Den Berufungen wird nicht Folge gegeben.

Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

                   Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen u.a. der am 8. Jänner 1953

geborene (gelernte) Fleischhauer Peter A     zu Punkt I/ des Urteilssatzes des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den § 15, 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB und     zu Punkt V/ des Urteilssatzes des Verbre...

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