Entscheidungstext nº 11Os109/78 of Oberster Gerichtshof, September 19, 1978

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Der Oberste Gerichtshof hat am 19. September 1978

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Borutik in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Dienst, Dr. Kießwetter, Dr. Schneider und Dr. Walenta als Richter sowie des Richteramtsanwärters Goldmann als Schriftführer in der Strafsache gegen Rudolf A und andere wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Bandendiebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 2, 130 und 15 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die von den Angeklagten Rudolf A, Ferdinand B und Werner C gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 22. September 1977, GZ. 5 c Vr 9738/76-193, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen sowie die vom Angeklagten Robert D erhobene Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Schneider, der Ausführungen der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwälte Dr. Erwin Hoffmann, Dr. Robert Krepp, Dr. Wolfgang Leitner und Dr. Johann Houska, und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Karollus, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 11Os109/78 of Oberster Gerichtshof, September 19, 1978

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Rudolf A, Ferdinand B und Werner C werden verworfen.

Den Berufungen der Angeklagten wird Folge gegeben und die über sie verhängten Freiheitsstrafen wie folgt herabgesetzt: bei den Angeklagten Rudolf A und Robert D auf je 4 1/2 Jahre, beim Angeklagten Ferdinand B auf 2 Jahre und beim Angeklagten Werner C auf 10 Monate.

Gemäß dem § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

                   Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. der am 19. Dezember 195l geborene Rudolf A, der am 29. Mai 195l geborene Ferdinand B und der am 6. April 1954 geborene Werner C, sämtliche zuletzt beschäftigungslos, wie folgt schuldig erkannt:

a) Rudolf A und Robert D des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Bande...

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