Entscheidungstext nº 5Ob511/78 of Oberster Gerichtshof, June 13, 1978

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SZ 51/88

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Entscheidungstext nº 5Ob511/78 of Oberster Gerichtshof, June 13, 1978

Spruch

Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei Verletzung der Konkursantragspflicht. Zu den diesbezüglichen Schutzgesetzen zugunsten der Gläubiger im Sinne des § 13f 1 Satz 2 zweiter Fall ABGB gehört auch der noch in Geltung stehende § 85 GmbHG. Dieser ist auch auf die Überschuldung der Gesellschaft, § 159 Abs. 1 Z. 2 StBG nur auf die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft abgestellt. Überschuldet ist die Gesellschaft dann, wenn ihr Aktivvermögen unter Berücksichtigung etwaiger stiller Reserven und ihrer voraussichtlichen Verwertungsmöglichkeiten nicht mehr die echten Verbindlichkeiten (also ohne Stammkapital und Rücklagen) deckt

OGH 13. Juni 1978, 5 Ob 511/78 (KG Wiener Neustadt, R 330/77; BG Gloggnitz, C 13/77)

Der Beklagte ist Steuerberater und seit 21. Juli 1975 Geschäftsführer der X Ges. m. b. H., über deren Vermögen auf Antrag der nun klagenden Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte am 6. August 1976 der Konkur...

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