Entscheidungstext nº 1Nd545/77 of Oberster Gerichtshof, March 17, 1978

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SZ 51/34

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Entscheidungstext nº 1Nd545/77 of Oberster Gerichtshof, March 17, 1978

Spruch

Die Bestimmung eines örtlich zuständigen inländischen Gerichtes durch den Obersten Gerichtshof zur Durchsetzung eines Vermögensanspruches ist nur bei Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses zulässig; ein solches ergibt sich nicht allein daraus, daß der Anspruch im Ausland verfolgt werden muß

OGH 17. März 1978, 1 Nd 545/77

Der in Österreich wohnende Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung eines Betrages von 28 778 S samt Anhang und brachte zur Begründung seines Begehrens vor, der Beklagte habe bei ihm mit Schreiben vom 20. April 1976 Planungsarbeiten betreffend d...

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