Entscheidungstext nº 1Ob23/77 of Oberster Gerichtshof, August 31, 1977

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SZ 50/109

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Entscheidungstext nº 1Ob23/77 of Oberster Gerichtshof, August 31, 1977

Spruch

Wird die Wiederherstellung einer von der zuständigen Wasserrechtsbehörde genehmigten Anlage aus dem Titel des Schadenersatzes begehrt, ist hiefür der Rechtsweg zulässig

Kann ein Anspruch sowohl vor den Gerichten als auch vor der Wasserrechtsbehörde geltend gemacht werden, muß bei Undeutlichkeit des Vorbringens des Klägers das Gericht vor seiner Entscheidung über eine Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges den Kläger zur Klarstellung auffordern, auf welchen konkreten Rechtsgrund er die Klage stützt

OGH 3...

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