Entscheidungstext nº 2Ob51/77 (2Ob50/77) of Oberster Gerichtshof, May 26, 1977

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SZ 50/77

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Entscheidungstext nº 2Ob51/77 (2Ob50/77) of Oberster Gerichtshof, May 26, 1977

Spruch

Verdienstentgang im Sinne des § 1325 ABGB ist der Entgang dessen, was dem Verletzten durch die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit entgeht. Darunter fällt nicht nur die Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sondern jede Tätigkeit, durch die der Verletzte für sich selbst Vermögen schafft (z. B. Bau eines Hauses auf eigenem Grund)

OGH 26. Mai 1977, 2 Ob 50, 51/77 (OLG Graz 5 R 159/76; LG Klagenfurt 19 Cg 8/75)

Im März 1972 hatte der Kläger zwei Grundstücke gekauft. In der Folge hatte er einen Umwidmungsantrag gestellt, dem im Herbst 1972 entsprochen wurde. Schon vor dem Unfall hatte der Kläger einen Plan für de...

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