Entscheidungstext nº 7Ob549/77 (7Ob550/77) of Oberster Gerichtshof, April 14, 1977

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SZ 50/53

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Entscheidungstext nº 7Ob549/77 (7Ob550/77) of Oberster Gerichtshof, April 14, 1977

Spruch

Zur Ersitzung der unregelmäßigen Dienstbarkeit einer Schiabfahrt genügt die Benützung durch eine Vielzahl von Touristen während der 30jährigen Ersitzungszeit, jedenfalls dann, wenn sowohl diese Benützer als auch die Organe der Gemeinde die Rechtmäßigkeit der Benützung gutgläubig angenommen haben. Die Gemeinde kann ihren Besitzwillen durch ihre gesetzmäßigen Organe im nachhinein erklären

OGH 14. April 1977, 7 Ob 549, 550/77 (OLG Linz 2 R 203/76; LG Salzburg 4 Cg 389/75. Auf die unter Nr. 91 veröffentlichte Entscheidung 6 Ob 550/77 wird verwiesen)

Die klagende Marktgemeinde macht die Ersitzung der jahreszeitlich auf die Dauer des Wintersportbetriebes im Bereich des dienenden Gutes beschränkten Dienstbarkeit einer Schiabfahrt und des Aufganges für Schifahrer über ein Ackergrundstück der Beklagten in einer Breite von 10 m ge...

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