Entscheidungstext nº 4Ob121/76 (4Ob120/76) of Oberster Gerichtshof, February 22, 1977

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SZ 50/29

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Entscheidungstext nº 4Ob121/76 (4Ob120/76) of Oberster Gerichtshof, February 22, 1977

Spruch

Entgang der vorzeitigen Alterspension nach § 253b ASVG durch Säumnis des Dienstgebers bei der Anmeldung zur Sozialversicherung ist positiver Schaden

Das vom Dienstnehmer nach Abweisung seines Ansuchens um vorzeitige Alterspension nach § 253b ASVG erzielte Arbeitseinkommen ist auf den Schaden, den ihm der Dienstgeber wegen verspäteter Anmeldung zur Sozialversicherung zu ersetzen hat, nicht anzurechnen

OGH 22. Feber 1977, 4 Ob 120, 121/76 (KG Wels 17 Cg 4/76; ArbG Vöcklabruck Cr 56/75)

Der Kläger war vom 5. Mai 1940 bis zum Jahre 1948 bei der Lagerhausgenossenschaft R - deren Rechtsnachfolgerin auf Grund einer im Jahre 1955 durchgeführten Verschmelzung nunmehr die Beklagte ist - als Traktorist und Magazinarbeiter ganztägig beschäftigt und dabei an die betrieblichen Arbeitzeiten (8-Stunden-Tag) gebunden gewesen; er war dafür ortsüblich entlohnt worden. Da ihn seine Dienstgeberin aber erst mit 23. Oktober 1944 bei der damaligen "Landkrankenkasse Oberdonau" als dem zuständigen Sozialversicherungsträger als Dienstnehmer angemeldet hatte, waren erst von diesem Zeitpunkt an für den Kläger Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben und gezahlt worden.

Im Jänner 1972 beantrage der Kläger, welcher damals im 60. Lebensjahr stand und schon seit 1958 bei der C-AG als Hilfsarbeiter beschäftigt war, bei der Pensionsversicherungsanstalt d...

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