Entscheidungstext nº 1Ob802/76 (1Ob797/76) of Oberster Gerichtshof, December 22, 1976

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SZ 49/163

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Entscheidungstext nº 1Ob802/76 (1Ob797/76) of Oberster Gerichtshof, December 22, 1976

Spruch

Von der Bindung der Geschäftsführer einer GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH & Co KG ist, an die in Beschlußform gefaßte Weisungen der GmbH können Ausnahmen nicht vereinbart werden

Dem Kommanditisten einer GmbH & Co KG kann vertraglich auch in der Weise Einfluß auf die Geschäftsführung durch die GmbH eingeräumt werden, daß diese die Geschäfte nach seinen Weisungen vorzunehmen hat, bestimmte Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vornehmen darf oder von ihrem Recht, den Geschäftsführern Weisungen zu erteilen, nicht oder nur beschränkt Gebrauch macht

OGH 22. Dezember 1976, 1 Ob 797, 802/76 (OLG Wien 1 R 229, 230/76; HG Wien 38 Cg 716/76)

Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagte) ist zu überwiegenden (450 000 S von einem Stammkapital von 490 000 S) Teilen Gesellschafter der W & Co. GmbH (HRB 14 772 des Handelsgerichtes Wien; im folgenden GmbH), deren Geschäftsführer Elfriede W und Erika M, die Ehegattin Ing. Alfred Ms, des Alleininhabers der klagenden und gefährdeten Partei im folgenden Kläger), sind. Gegenstand des Unternehmens der GmbH ist dir gewerbsmäßige Vermittlung von Privat- und Geschäftskrediten, die Pfandleihe sowie die Beteiligung an...

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