Entscheidungstext nº 1Ob747/76 of Oberster Gerichtshof, November 10, 1976
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SZ 49/133
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Entscheidungstext nº 1Ob747/76 of Oberster Gerichtshof, November 10, 1976
Spruch
Verwendete ein Unternehmer in Erfüllung eines Werkvertrages eine Sache, die er ohne Vertretungsmacht namens des Bestellers gekauft hatte, steht dem Verkäufer gegen den Besteller kein Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises der Sache aus dem Titel der Zuwendung des Vorteiles oder der Bereicherung zuOGH 10. November 1976, 1 Ob 747/76 (KG St. Pölten R 229/76; BG St. Pölten C 7/74)Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung des Betrages von 2863.19 S für Installationsmaterial, das der (dem Kläger beigetretene) Nebenintervenient im Namen und Auftrag des Beklagten bestellt habe und das an den Beklagten ausgeliefert worden sei.Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und brachte vor, er habe mit dem Nebenintervenienten vereinbart, daß dieser für ihn eine Wasserpumpe besorge und installiere. Wegen Leistungsverzugs des Nebenintervenienten sei er vom Vertrag zurückgetreten. Der Nebenintervenient habe schließlich ohne sein, des Bekl...See the full content of this document
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