Entscheidungstext nº 5Ob599/76 of Oberster Gerichtshof, June 22, 1976

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SZ 49/82

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Entscheidungstext nº 5Ob599/76 of Oberster Gerichtshof, June 22, 1976

Spruch

Weder die Bindungswirkung noch die Tatbestandswirkung der Rechtskraft greifen ein, wenn im Vorprozeß eine Kündigung rechtskräftig aufgehoben worden ist und nun auf Feststellung der Nichtigkeit des Mietvertrages geklagt wird

OGH 22. Juni 1976, 5 Ob 599/76 (OLG Graz 1 R 4/76; LGZ Graz 24 Cg 235/74)

Die Klägerin vermietete im Jahre 1959 ihre Eigentumswohnung im Hause Graz, S-Gasse 6/11, an den Beklagten, der ihr gleichzeitig eine BUWOG-Wohnung in Graz, T-Straße 68 zur Verfügung stellte. Die Klägerin unterfertigte dabei hinsichtlich ihrer Eigentumswohnung zwei vom Beklagten verfaßte, mit 4. Mai und 30. September 1959 datierte schriftliche Mietverträge.

Die Klägerin begehrte mit der am 28. August 1974 eingebrachten Klage die Feststellung der Nichtigkeit des zwischen ihr und dem Beklagten am 4. Mai 1959 und 30. September 1959 geschlossenen Mietvertrages über die aus einem Vorzimmer, einer Kochnische, einem Kabinett, einem Zimmer, einem Bad mit WC, einem Balkon und einem Kellerabteil be...

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