Entscheidungstext nº 5Ob260/75 of Oberster Gerichtshof, May 11, 1976

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SZ 49/64

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Entscheidungstext nº 5Ob260/75 of Oberster Gerichtshof, May 11, 1976

Spruch

Für Verträge zwischen Inländern und Ausländern, die im Korrespondenzwege über die Grenzen der Heimatstaaten hinweg geschlossen werden, ist nach österreichischem internationalem Privatrecht die Zugangs- oder Empfangstheorie für die Ermittlung des Ortes des Vertragsabschlusses und damit für das anzuwendende Recht maßgebend; bei juristischen Personen gilt als Ort des Vertragsabschlusses der Ort des Sitzes ihrer Vertretungsorgane

Die Verweisung des österreichischen internationalen Privatrechtes auf fremdes Recht ist eine Sachnormverweisung, so daß eine Prüfung, ob das internationale Privatrecht des verwiesenen Staates eine Rück- oder Weiterverweisung kennt, zu entfallen hat

Bei einer die Identität des ursprünglichen Schuldverhältnisses wahrenden Schuldänderung unterliegt auch der geänderte Vertrag dem für den ursprünglichen Vertrag maßgebenden Recht

Der Schuldaufhebungsvertrag unterliegt nach österreichischem internationalem Privatrecht nicht dem Statut des aufgehobenen Vertrages; das für ihn anzuw...

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