Entscheidungstext nº 5Ob243/75 of Oberster Gerichtshof, February 03, 1976

Linked as:

Summary


SZ 49/13

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 5Ob243/75 of Oberster Gerichtshof, February 03, 1976

Spruch

Wer sich mit der entgeltlichen Abhaltung von Kursen zur Berufsausbildung befaßt und in ankundigenden Postwurfsendungen "Erfolgsgarantie" gibt, ist verpflichtet, einen Interessenten über seine grundsätzliche Eignung zum erfolgreichen Besuch des Kurses und zur Ausübung des angestrebten Berufes zu testen und zu beraten; ein abgeschlossener Vertrag kann allenfalls wegen Irreführung oder vom Anbotsteller veranlaßten Irrtums angefochten werden

OGH 3. Feber 1976, 5 Ob 243/75 (OLG Linz 2 R 125/75; LG Salzburg 7 Cg 39/75)

Die klagende Partei befaßt sich unter anderem mit der Abhaltung von Kursen für die theoretische und praktische Ausbildung von Handelsvertretern und Verkaufsberatern. Auf Grund einer von der Klägerin zugemittelten Postwurfsendung schloß der Beklagte am 18. September 1974 mit dem Verkaufsleiter der beklagten Partei Karl Z einen Kursvertrag ab. Der Beklagte beteiligte sich aber in der Folge nicht an der vorgesehenen Ausbildung und leistete auch nicht die bedungenen Zahlungen.

Die klagende Pa...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company