Entscheidungstext nº 6Ob142/75 of Oberster Gerichtshof, December 18, 1975

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SZ 48/140

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Entscheidungstext nº 6Ob142/75 of Oberster Gerichtshof, December 18, 1975

Spruch

Bei Weigerung des Bestellers, die Ware abzunehmen, ist die Übersendung einer Rechnung zur Herbeiführung der Fälligkeit der Schuld nicht erforderlich. In einem solchen Fall ist die Forderung nach Ablauf jener Frist fällig, welche sich aus der die Verkäuferin treffenden Lieferfrist zuzüglich jener Frist zusammensetzt, innerhalb welcher die Rechnung netto Kassa zu bezahlen wäre

Durch § 11 UStG 1972 wurde ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers, die gesonderte Ausweisung der Steuer zu verlangen, eingeführt. Die Fälligkeit seiner Schuld einschließlich der Umsatzsteuer ist davon jedoch nicht abhängig

Wenngleich die Fälligkeit der Umsatzsteuer gegenüber dem Käufer im Rahmen des Gesamte...

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