Entscheidungstext nº 2Ob163/75 of Oberster Gerichtshof, October 23, 1975

Linked as:

Summary


SZ 48/109

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 2Ob163/75 of Oberster Gerichtshof, October 23, 1975

Spruch

Nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 ist wohl das Lenken eines Kraftfahrzeugs unter den näher bezeichneten Voraussetzungen, nicht aber das Überlassen zum Lenken unzulässig

OGH 23. Oktober 1975, 2 Ob 163/75 (KG Wr. Neustadt R 18/75; BG Gloggnitz C 407/73)

Am 31. Juli 1972 gegen 10.45 Uhr geriet der Beklagte bei Straßenkilometer 23.350 der Puchberger-Bundesstraße mit dem von ihm gelenkten Moped in einer Rechtskurve auf die linke Straßenseite, wo er mit einem entgegenkommenden LKW frontal zusammenstieß. Dadurch wurden der Beklagte und der auf dem Sozius mitfahrende Kläger vom Moped geschleudert, sie stürzten in den Sierningbach und erlitten schwere Verletzungen. Der Beklagte wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig der Übertretung nach § 335 StG schuldig erkannt, weil er vor Erreichung des gesetzlichen Alters von 16 Jahren und durch Einhaltung einer zu hohen Fahrgeschwindigkeit sowie durch mangelnde Fahrkenntnisse d...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company