Entscheidungstext nº 4Ob623/75 of Oberster Gerichtshof, October 21, 1975

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SZ 48/107

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Entscheidungstext nº 4Ob623/75 of Oberster Gerichtshof, October 21, 1975

Spruch

In der ohne Einverständnis des Berechtigten und ohne Auftrag einer Behörde, somit eigenmächtig erfolgten Entfernung eines fremden Kraftfahrzeuges von seinem Standort ist eine Störung des Besitzes im Sinne des § 339 ABGB und daher ein rechtswidriges Vorgehen zu erblicken

OGH 21. Oktober 1975, 4 Ob 623/75 (LGZ Wien 45 R 167/75; BG Innere Stadt Wien 28 C 220/74)

Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von 7829 S samt Anhang aus dem Rechtsgrunde des Schadenersatzes. Er bringt zur Begründung vor, er habe seinen PKW der Type Fiat 124 im Hofe der Betriebsräume der beklagten Partei in einer gekennzeichneten Ladezone abgestellt und habe sich als Kunde in das Büro der beklagten Partei begeben. Während seiner Abwesenheit vom Wagen hätten Arbeitnehmer der beklagten Partei diesen unsachgemäß beiseitegeräumt, wodurch er beschädigt worden sei. Der Schaden betrage 5829 S an Reparaturkosten und 2000 S an Wert...

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