Entscheidungstext nº 4Ob543/75 of Oberster Gerichtshof, September 09, 1975

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SZ 48/88

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Entscheidungstext nº 4Ob543/75 of Oberster Gerichtshof, September 09, 1975

Spruch

Eine Provision, die vereinbarungsgemäß auch für den Fall des Unterbleibens des Vertragsabschlusses durch vorzeitigen Widerruf des Auftrages zu bezahlen ist, stellt eine unechte Vertragsstrafe dar, auf welche § 1336 ABGB analog anzuwenden ist

§ 17 HVG ist nur auf echte Provisionsansprüche und Ansprüche auf Ersatz von Barauslagen anzuwenden, nicht aber auf Ansprüche, welche sich als Konventionalstrafen oder als Reugeld darstellen

OGH 9. September 1975, 4 Ob 543/75 (LGZ Wien 45 R 21/75; BG Innere Stadt Wien 28 C 70/74)

Die Klägerin begehrte den Zuspruch von 11.500 S samt 7% Zinsen seit dem 16. Mai 1972. Sie brachte vor, die Beklagte habe ihr am 6. Mai 1969 den Alleinauftrag zur Vermittlung des Verkaufes ihrer Liegenschaft um einen Verk...

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