Entscheidungstext nº 1Ob96/75 of Oberster Gerichtshof, June 25, 1975

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SZ 48/74

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Entscheidungstext nº 1Ob96/75 of Oberster Gerichtshof, June 25, 1975

Spruch

Das vom Eigentum abgesondert in Erscheinung tretende Fischereirecht ist als Dienstbarkeit anzusehen und verjährt gegenüber dem sich der Ausübung dieses Rechtes durch Errichtung eines Badesteges wiedersetzenden Störer, auch wenn dessen Besitz nicht echt und redlich ist, binnen drei Jahren

OGH 25. Juni 1975, 1 Ob 96/75 (LG Klagenfurt 1 R 34/75; BG Klagenfurt 4 C 154/74)

Streitgegenstand ist ein Badesteg samt Badebrücke, der vom Ufergrundstück der Beklagten in das Seegrundstück 968/1 führt. Die Klägerin behauptet, durch den Bau und die Benützung dieser nicht behördlich bewilligten Anlage in ihrem Fischereirecht gestört zu sein, und begehrt die Entfernung des See-Einbaues, Bezahlung eines Schaden...

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