Entscheidungstext nº 7Ob70/75 of Oberster Gerichtshof, April 24, 1975

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SZ 48/52

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Entscheidungstext nº 7Ob70/75 of Oberster Gerichtshof, April 24, 1975

Spruch

Zur Anscheinsvollmacht des Versicherungsagenten. Die §§ 43 ff.

VersVG sind auch auf Gelegenheitsvermittler anzuwenden

Der Versicherer, der mündliche Ergänzungen oder Abweichungen vom Text des Antragsformulares ausschließen will, muß dies durch einen auffallenden Aufdruck klarstellen

Die Genehmigungsfiktion des § 5 Abs. 1 VersVG ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Versicherer keine Möglichkeit hatte, auf Abweichungen des Versicherungsscheines vom Antrag besonders aufmerksam zu machen

OGH 24. April 1975, 7 Ob 70/75 (LGZ Graz 1 R 326/74; BGZ Graz 2 C 828/74)

Die Klägerin begehrt Zahlung des Betrages von 14.897.60 S samt Anhang als Folgeprämie betreffend die Versicherung eines Wassersportfahrzeuges des Beklagten.

Der Beklagte ficht den Versicherungsvertrag mit der Begründung an, er habe sich vor Abschluß des Vertrages an den damals bei der G W Versicherungsanstalt beschäftigten J G gewendet, der sich erbötig gemacht habe, ihm einen Versicherungsvertrag bei der Klägerin zu vermitteln. Der Beklagte habe mit J G ausdrücklich vereinbart, daß der Versicherungsvertrag nur für ein Jahr laufen solle. An einer länger dauernden Kaskoversicherung habe der Beklagte kein Interesse gehabt. G habe ausdrücklich zugesagt, daß dies ohne weiteres möglic...

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