Entscheidungstext nº 4Ob314/75 of Oberster Gerichtshof, April 22, 1975

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Entscheidungstext nº 4Ob314/75 of Oberster Gerichtshof, April 22, 1975

Spruch

Gratis-Bindungsmontage ist Zugabe, weil diese Leistung kein selbstverständlicher Teil einer übergeordneten, auch den Verkauf der Skier (mit oder ohne Bindung) umfassenden Leistungseinheit ist; diese Leistung ist keine unselbständige vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers

Zugaben sind nur solche wirtschaftliche Vorteile, die nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise nicht notwendig zum Leistungsgegenstand des Hauptgeschäftes gehören, sondern eine davon losgelöste wirtschaftliche Bedeutung haben und selbständig zu bewerten sind

OGH 22. April 1975, 4 Ob 314/75 (OLG Linz 1 R 21/75; LG Salzburg 9 Cg 743/74)

Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: Erstbeklagte), deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte und Zweitgegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Zweitbeklagter) ist, betreibt unter dem Firmenschlagwort ...

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